AGB

Terminvereinbarung
ist erforderlich und erfolgt telefonisch oder per E-Mail oder über die Webseite.

Terminänderung oder Terminstornierung
Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Honorarverrechnung storniert werden, entweder telefonisch oder per SMS. Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden beträgt die Stornogebühr 50 %, bei Nichteinhaltung eines Termins ohne vorherige Absage 100 % des Honorars. Ich bitte um Ihr Verständnis!

Kosten
Als Klinische Psychologin in freier Praxis habe ich das Privileg Sie als PrivatpatientIn immer persönlich, unbürokratisch (es ist keine Überweisung notwendig) mit uneingeschränkter Aufmerksamkeit betreuen zu können. Es gibt keine bis geringe Wartezeiten, kurzfristige Terminvergabe ist meist möglich.

Die Kosten werden im Erstgespräch persönlich mit Ihnen besprochen.

Kostenrückverrechnung mit der ÖGK ist nicht möglich.

 

Ablauf der Behandlung

Persönliche Einzelbetreuung

Als Psychologin stehe ich für die Dauer der Beratung und Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung und bin Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.

Mit Ihr vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie

Wohin? Behandlungsziel

Was? > Maßnahmen

Wann? > Behandlungstermine

Wie häufig? > Behandlungsfrequenz

Bis wann? > Behandlungsumfang

Wie viel? > Kosten der Behandlung

 

Grundsätze der Behandlung und gesetzliche Bestimmungen

Gesetz

Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Psychologengesetzes 2013. 

Fortbildungspflicht

Als Psychologin orientiere ich mich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Berufspflicht zur Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen haben alle in die jeweilige Berufsliste eingetragenen Berufsangehörigen insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen über aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse der psychologischen sowie anderer berufsrelevanter Wissenschaften und durch die Inanspruchnahme von Supervision, insgesamt zumindest im Ausmaß von 150 Einheiten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren, zu entsprechen.

Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen

PsychologInnen haben ihren Beruf nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft auszuüben. Sie haben das Wohl der Kranken und den Schutz der Gesunden unter Einhaltung der bestehenden Vorschriften zu wahren.

Aufklärungspflicht

PsychologInnen haben vor der Erbringung von gesundheitspsychologischen oder klinisch-psychologischen Leistungen entsprechend der in Aussicht genommenen Leistung insbesondere über

  • die Vorgangsweise bei der psychologischen Diagnostik und über geplante diagnostische Verfahren,
  • Art, Umfang und geplanten Verlauf von Beratungen und Behandlungsmaßnahmen, die eventuellen Risiken der
    psychologischen Interventionen,
  • die Preise der von ihnen zu erbringenden Leistungen, sofern nicht eine direkte Abrechnung mit einem
    inländischen Träger der Sozialversicherung oder der Krankenfürsorge erfolgt, und eine damit verbundene
    erforderliche Datenweitergabe,
  • die möglichen Folgen der Behandlung oder eines Unterbleibens einer Behandlung,
  • die Gründe einer eventuell notwendigen Abänderung der geplanten Vorgehensweise
    während einer gesundheitspsychologischen oder klinisch-psychologischen Diagnostik oder Intervention,
  • die Verarbeitung von Daten, insbesondere hinsichtlich der Übermittlung von Daten an Dritte,
    zu informieren

 

Verschwiegenheitspflicht

Berufsangehörige sowie ihre Hilfspersonen einschließlich Fachauszubildende sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes oder beim Erwerb der fachlichen Kompetenz im Rahmen der Ausbildung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

Selbstbestimmung

Als Psychologin unterbreite ich Ihnen einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen abzusprechen.

Verschwiegenheit

Alle Informationen, die Sie mir als Psychologin geben unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergeben. Sollte eine weitere Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, werde ich mich mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.

 

Dokumentationspflicht

Als Psychologin bin ich gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Psychologin. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei der Psychologin und wird über den gesetzliche verpflichtenden Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt.